Nach Formattierung verurteilt.

Nunja, stellt euch folgendes Szenario vor.

Ihr benutzt Bittorent um euch die neueste Linux Distribution zu laden, danach löscht ihr irgendswann die Platte.

Ein Plattenlabel verklagt euch auf Schadensersatz wegen angeblicher Urheberechtsverletzungen..

Das Gericht, findet natürlich keine Beweise aber da die Platte gelöscht wurde, wird dies als vertuschung angesehen und ihr müsst mit einer Verurteilung zu einem Schadenersatz in höhe von 30 Mio. $ rechnen…

Tolles Rechtssystem, nicht?

Nunja, dies ist kürzlich erst in Amerika passiert. Man sieht langsam, was Lobbyisten in unserem Rechtssystem anrichten.

Ehrlich gesagt, bin ich froh in der Schweiz zu leben, hier wurde noch nichts grösseres angerichtet im Copyright…

4 Gedanken zu „Nach Formattierung verurteilt.

  1. thyme

    na ja, ich halte die Hexenjagd auf „Raubkopierer“ etc. zwar auch für doll übertrieben, aber deine Darstellung ist nicht ganz korrekt: Es geht – wie du sicher weißt – nicht um das Löschen in irgendeiner Situation, sondern nach Beweismittelantrag. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied….

    Gruß
    thyme

  2. Stefan

    Es ist vielleicht an der Zeit einzusehen das nicht nur “ Linux Distis “ über BT verteilt werden.
    Dass dieses Urteil eine Schweinerei ist, ist jedem klar.

    Ein Mörder wird auch nicht verurteilt wenn keine Leiche oder Tatwaffe gefunden wird.

  3. Der juristische Keks

    Das beschriebene Szenario hat nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun. Wie thyme schon schrieb – die Beklagte hat bewußt eine Festplatte verändert, deren unveränderte Übergabe das Gericht angeordnet hatte. Und zwar *nach* der Übergabeaufforderung und in einem ZIVILPROZESS. Darüber hinaus wurden auf der Platte Beweise für Urheberrechtsverletzungen gefunden, wie sich in der Urteilsbegründung nachlesen lässt.

    Da es sich hier um ein Zivilverfahren handelte gibt es auch keine Unschuldsvermutung und kein Aussageverweigerungsrecht, beide gibt es nur in Strafverfahren. (Sie dienen dazu, den Angeklagten gegen den übermächtigen Staat zu schützen – bei Zivilverfahren gelten aber beide Partner als auf „gleicher Augenhöhe“ stehend)

    Ein Mörder muss sich in einem Strafverfahren verantworten. Die Unterschiede zwischen Zivil- und Strafprozessordnung sind gewaltig, jegliche Vergleiche zwischen den Rechten eines Mörders und dem vorliegenden Fall daher vollkommen sinnlos.

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